Besuchsregeln angepasst

Zugelassen sind gemäß Allgemeinverfügung des Lahn-Dill-Kreises vom 22.10.2020 maximal 2 Besucher für jeweils 1 Stunde

Die Besuchszeiten werden auf folgende Termine gelegt:

mittwochs, freitags und sonntags

im Zeitraum von 15 – 17:30 Uhr

 

Besucher müssen sich am Empfang anmelden. Sie müssen das Formular Kurzscreening für Besucher des Kaiserin-Auguste-Victoria-Krankenhauses während der COVID-10-Pandemie ausfüllen und den Mitarbeitern des Empfangs übergeben.

Regelungen im Einzelnen

  1. Der Empfang weist die Besucher in die Hygienemaßnahmen ein (Händedesinfektion am Eingang, Überprüfung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes). Außerdem händigen die Mitarbeiter des Empfangs den Besuchern das Blatt „Information für Besucher“ aus. Sollten Patienten über keinen eigenen Mund-/Nasenschutz verfügen, wird ein Mund-Nasen-Schutz gegen einen Unkostenbeitrag von 1 € ausgegeben.
  2. Die Mitarbeiter des Empfangs entscheiden darüber, ob den Besuchern Einlass gewährt wird. Sollte bei den Angaben zu Erkältungssymptomen oder der Angabe die letzten 14 Tage Kontakt mit einem SARS-Cov-2-positiven Menschen gehabt zu haben, ein „JA“ angekreuzt werden, ist der Einlass nicht zu gewähren. Die Gewährung des Einlasses wird durch die Unterschrift des Besuchers und den Mitarbeitern der Rezeption bestätigt.
  3. Patienten, die an Covid-19 erkrankt sind oder sich wegen Verdachts auf eine Covid-19-Erkrankung in der Isolation befinden, dürfen nicht besucht werden.
  4. Das Formular „Kurzscreening für Besucher im Kaiserin-Auguste-Victoria-Krankenhaus während der Covid-19-Pandemie“ wird am Ende des Arbeitstages durch die Mitarbeiter der Rezeption archiviert. Eine Vernichtung der erhobenen Daten erfolgt nach 4 Wochen durch die Mitarbeiter des Patientenmanagements.
  5. Die Mitarbeiter im Kaiserin-Auguste-Viktoria Krankenhaus sind berechtigt und gehalten bei nicht Einhaltung der vorgegebenen Hygienerichtlinien (siehe Besucherinformationsblatt) vom Hausrecht Gebrauch zu machen und die Besucher zu aufzufordern die Klinik zu verlassen.

Das gesamte aktuelle Besuchskonzept finden mit weiteren Hinweisen Sie hier.