Qualitätsbericht

Ab dem Berichtsjahr 2015 sind alle Krankenhäuser gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Qualitätsberichte jährlich auf der eigenen Internetseite leicht auffindbar zu veröffentlichen.

Das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) legt den Krankenhäusern die Verpflichtung auf, den Qualitätsbericht auf der eigenen Internetseite leicht auffindbar zu veröffentlichen (§ 136b Absatz 7 Satz 3 SGB V). Diese Neuregelung soll dem Patienten einen erleichterten Zugang zum Qualitätsbericht des Krankenhauses ermöglichen und die Transparenz erhöhen.

Den Bericht unseres Kaiserin-Auguste-Vicoria-Krankenhauses linden Sie unter dem Menüpunkt »Qualität« und wir stellen ihn auch hier bereit:

Qualitätsbericht des KAVK 2015